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Bericht von der außerordentlichen Delegiertenversammlung des Verbandes

  • Marko (Vorsitzender)
  • 24. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit


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Gestern waren Jan und ich als Vertreter unseres Vereins auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des Verbandes. Diese wurde einberufen um eine Neufassung der Satzung, eine neue Rahmengartenordnung und eine neue Laubenordnung zu beschließen. Zur Tagesordnung gab es Anträge von 4 Vereinen die die Streichung/ Vertagung dieser wichtigen TOP forderten 3 Anträge waren ungültig. Der 4., welcher wieder eine Vertagung forderte, wurde abgelehnt. Wir haben nun seit 5 Jahren immer wieder die Satzung auf der TO nun wurde es aber auch wirklich mal Zeit diese zu beschließen. Nach einer überraschend sachlich geführten Diskussion über die Inhalte dieser Satzung wurde dann eine Neufassung beschlossen. Die können wir euch leider noch nicht präsentieren weil wir nur den Einladungs-Entwurf vorliegen haben und es noch Änderungen in der Versammlung gab. Die wichtigsten Änderungen waren:

-Begrenzung der Amtszeit des Vorstands auf 4 Jahre

-Trennung von Amt und Mandat (Vorstandsmitglieder dürfen nicht Angestellte der Geschäftsstelle sein)

-Vorstandsmitglieder werden direkt in den Aufgabenbereich gewählt


Danach gab es dann auch gleich eine Wahl von neuen Vorstandsmitgliedern, gewählt wurden Judith Koch von der KGA "Weiße Rose" als Verantwortliche für Kinder- und Jugendarbeit und Maik Graske KGA "Hellberg".


Zum Schluss widmeten wir uns dann noch der neuen Rahmengartenordnung (RGO) und der Laubenordnung (LBO). Einige Vereine forderten hier spezielle detaillierte Regelungen in verschiedenen Bereichen (Zaunhöhen, Verbot von Hunderassen, Verbot von Cannabiskonsum auf der Parzelle). Diese ganzen Regelungen kann man aber für seinen Verein in einer eigenen Gartenordnung beschließen, die Rahmengartenordnung sollte doch recht allgemein gehalten sein. Und so beschlossen wir eine moderne RGO und eine modernere nur wenig geänderte LBO.

Kurz die, aus unserer Sicht, wichtigsten Änderungen:


-Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen bis 500 Liter können vom Vorstand des jeweiligen Vereins während der Hauptnutzungszeit unter Beachtung Ziffern 1.2 und 2.3 genehmigt werden.

-Der Aufbau von nicht ortsfesten Spiel- und Sportgeräten, wie Trampolinen und ähnlichem kann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Ziffer 1.2 vom Vorstand des jeweiligen Vereins während der Hauptnutzungszeit genehmigt werden.

- Grill- und Räucheraktivitäten mit handelsüblichen Feuerschalen, Grillkaminen, Räucheröfen, Eintopföfen, Grillgeräten und anderen Geräten sind erlaubt.

- Spiel- bzw. Baumhäuser sind in der Regel für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren auf der Parzelle zulässig (Ausnahmen beschließt der Vereinsvorstand). Ihre Grundfläche darf 2,5 m², die Decken höhe innerhalb des Spielhauses 1,6 m und die Gesamthöhe der Konstruktion 3,0 m nicht überschreiten.


Sobald die geänderte Dokumente vorliegen werden wir sie veröffentlichen. Gegen 13:10 wurde dann das Schlusswort gesprochen und wir hatten mal wieder 4h Vereinsarbeit hinter uns gebracht.


Erkenntnis des Tages:


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(Auszug Antrag zur RGO KGV "Fritz Reuter" e.V)

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