An`n schewen Barg und das Kleingartenentwicklungskonzept
- Marko (Vorsitzender)
- 26. Juni 2023
- 2 Min. Lesezeit
Seit letzten Dienstag liegt nun das Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage für die Bürgerschaft vor. Link
Was das für unsere Anlage bedeutet fasse ich mal kurz zusammen. Unsere Anlage hat die Erhaltungsstufe 2 und somit eine hohe Bedeutung für und einen hohen Raumwiderstand gegenüber einer Umnutzung. Wir dürfen nur in Anspruch genommen werden wenn der Richtwert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen nicht unterschritten wird. bei einer Inanspruchnahme muss ein vollständiger Wohnungsnaher Ersatz geschaffen werden. Und die Parzellen dürfen nur in Anspruch genommen werden wenn sie den Umwelt- und Freiraumplanerischen Zielen nicht entgegenstehen.
Damit stehen wir eigentlich ziemlich gut da denn um allein die geplanten Wohnungen um uns herum (Dwarsweg etc.) mit Kleingärten 1:9 abzudecken würden uns Parzellen fehlen. da sind die Max-Planck-Straße usw. noch gar nicht mit inbegriffen. Wenn man den Plänen Glauben schenkt, möchte die Stadt uns entwickeln.


(Beide Bilder stammen aus dem Plan 5 des Konzeptes)
Dazu hat die Stadt Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Für den schewen Barg sind das:

(Auszug aus dem Konzept)
Wie ihr sehen könnt hat der Verein selber schon einige dieser Vorschläge abgearbeitet ( Aufenthaltsmöglichkeiten (Klönschnackbank)) bzw. in Angriff genommen (Stellplätze).
Und würde man uns die nötigen Mittel zur Verfügung stellen könnten wir uns vorstellen ein Vereinshaus zu betreiben. Allein können wir das natürlich nicht stemmen.
Für die wichtige Wegeverbindung (saisonal geöffnet) ist jeder Pächter verantwortlich und wir können nur immer wieder appellieren diese offen zu halten.
Was heißt das nun letztendlich?
Ich sage mal, wenn man der Stadt trauen könnte würden wir uns ruhig zurück lehnen können.
Wären da nicht die geleakten Pläne des neuen Flächennutzungsplanes. In denen unsere Anlage nun wieder Potentialfläche für Wohnungsbau ist. Gut, nun kann man sagen, das sind erste Pläne und in die Erarbeitung des FNP soll ja noch das Umwelt- und Freiraumkonzept einfließen, dessen Bestandteil das Kleingartenentwicklungskonzept werden soll, wie auch immer werden wir die Entwicklung weiterhin mit Argusaugen beobachten.



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